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Informationspflichten des Händlers Als Händler sind Sie bei Umrüstung auf SSR-Reifen verpflichtet, Ihre Kunden über die besonderen Merkmale von SSR-Reifen zu informieren: - Es dürfen nur Fahrzeuge mit SSR-Reifen ausgestattet werden, die über ein Reifendruck-Kontrollsystem verfügen.
- Bei völligem Druckverlust ist eine angepasste Weiterfahrt (keine hektischen Fahrmanöver) mit maximal 80km/h bis zu einer Strecke von 80 km möglich.
Zusätzlich sind dem Fahrer - das SSR-Handbuch sowie
- ein SSR-Aufkleber für das Fahrzeugcockpit
zu übergeben.
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